Noch nicht überarbeitet.
Wir sind dabei, unsere Seiten im Hinblick auf die neuen Rechtsgrundlagen (EU-DSGVO und BayDSG) zu überarbeiten.
Inhaltlich können Sie sich an den meisten Seiten jedoch weiterhin orientieren.
Unterstützung für den Prozess der Verfahrensfreigabe
Jeder Betreiber eines Systems, das personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet ist gesetzlich verpflichtet eine Verfahrensfreigabe beim Datenschutzbeauftragen zu beantragen (siehe Art. 26 Abs. 3 BayDSG (externer Link)), wenn diese notwendig ist (siehe Ausnahmen).
Auf den folgenden Seiten finden Sie Hilfen, die Sie bei der Erstellung Ihrer Verfahrensfreigabe unterstützen sollen.
Bitte nutzen Sie folgende Hilfestellungen:
- Wie schwärzt man Screenshots richtig? Die Antwort finden Sie im Kapitel korrektes Schwärzen von personenbezogen Daten
- Informationen rund um die Auftragsdatenverarbeitung Einbindung externer Anbieter
- Besonderheiten beim eigenen Webauftritt
- Hinweise zum Thema Protokollierung
- Informationen zu Groupware-Systemen
- Für alle, die Personaldaten speichern: Handreichung Personaldaten inklusive Beispiele
- Musterverfahrensbeschreibungen
- Beispiele und Hinweise zu den Rechtsgrundlagen
- Informationen und Mustertext zur informierten, freiwilligen Einwilligung nach Art. 15 Abs. 1 Satz 2 BayDSG
- Eine kleine Einführung in die Videoüberwachung
- Informationen zur Verschwiegenheitsverpflichtung für Hilfskräfte
- Wie kann der Datenschutzbeaurtragte bei Ethikanfragen bei EU-Projekten weiter helfen?