Einbindung externer Anbieter
zuletzt geändert am 28.2.2019
Sollen personenbezogene Daten außerhalb der TUM gespeichert werden - also bei externen Anbietern, hierunter fallen auch Cloud-Anbieter - so verlangt die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz vertragliche Regelungen zwischen der TUM und dem Auftragnehmer zum Schutz dieser personenbezogenen Daten.
Externe Anbieter werden üblicherweise über eine Auftragsverarbeitung vertraglich an das für die TUM geltende Datenschutzrecht gebunden.
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat hierfür eine Orientierungshilfe bereit gestellt.
Auftragsdatenverarbeitung durch das Leibniz-Rechenzentrum
Ist die Auftragsverarbeitung an das Leibniz-Rechenzentrum (LRZ ) ausgelagert, so müssen Sie in der Regel keinen eigenen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. TUM und LRZ haben einen Rahmenvertrag hierüber abgeschlossen.