Einwilligungserklärung
zuletzt geändert am 25.3.2019
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn es eine gesetzliche Grundlage oder eine gültige Einwilligungserklärung gibt.
Eine aus Sicht des Datenschutzes gültige Einwilligungserklärung muss
- informiert,
- freiwillig,
- bezogen auf einen bestimmten Zweck und eine bestimmte Verarbeitung und
- unmissverständlich
sein.
Zusätzlich erfüllt der Verantwortliche üblicherweise seine Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO im Rahmen der Einwilligungserklärung.
Muster
Muster finden Sie in unserem Datenschutzwiki > Unterstützung TUM-Datenschutz in der Rubrik Einwilligungserklärung.
Weitere Infos
- Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz stellt eine Orientierungshilfe zum Thema Die Einwilligung nach der Datenschutz-Grundverordnung zur Verfügung.
- Ausführliche Erläuterungen zur Einwilligung finden Sie in den Leitlinien in Bezug auf die Einwilligung gemäß Verordnung2016/679 der Artikel-29-Datenschutzgruppe.