Einwilligungserklärung

zuletzt geändert am 25.3.2019

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn es eine gesetzliche Grundlage oder eine gültige Einwilligungserklärung gibt.

Eine aus Sicht des Datenschutzes gültige Einwilligungserklärung muss

  • informiert,
  • freiwillig,
  • bezogen auf einen bestimmten Zweck und eine bestimmte Verarbeitung und
  • unmissverständlich

sein.

Zusätzlich erfüllt der Verantwortliche üblicherweise seine Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO im Rahmen der Einwilligungserklärung.

Muster

Muster finden Sie in unserem Datenschutzwiki > Unterstützung TUM-Datenschutz  in der Rubrik Einwilligungserklärung.

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