Bestätigungen des Datenschutzbeauftragten für Ethik-Anfragen in EU-Projekten
zuletzt geändert am 10.1.2019
Häufig muss für EU-Projekte eine Ethik-Deklaration eingereicht werden. Bestandteil dieser Deklaration ist eine Auskunft über den Umgang mit personenbezogenen Daten. Hierfür kann der Datenschutzbeauftragte eine Bestätigung erstellen, falls dies erforderlich ist.
Für diese Bestätigung reichen Sie bitte Informationen zu folgenden Sachverhalten ein:
- Welche personenbezogenen Daten erheben Sie?
Vollständige Nennung aller Kategorien (z.B. Name, Adresse, ... ; bei Gesundheitsdaten bitte eine vollständige Auflistung ohne Gruppierung) - Nennen Sie das Forschungsziel.
- Nennen Sie die Personengruppen, über die Sie Daten erheben und speichern.
- Nennen Sie die Frist zur Löschung bzw. Anonymisierung.
- Legen Sie den Text der Einwilligungserklärung bei.
Sollte es ein Formblatt für die Bestätigung geben, legen Sie dies bitte ebenfalls bei.
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Selbst bei vollständigen Angaben (s.o.), kann es notwendig sein, dass wir Rückfragen an Sie haben. Rechnen Sie also bitte mit einer Bearbeitungszeit von 2 bis 3 Wochen.
- Werden personenbezogene Daten an der TUM gespeichert, so sind Sie verpflichtet die Verarbeitung an den Datenschutzbeauftragten zu melden. Weiter Informationen zur Meldung finden Sie unter Meldung einer Verarbeitungstätigkeit.
Weitere Informationen zum Selbstassessment finden Sie auf den Seiten der EU-Kommission. In der Anleitung zum Selbstassessment finden Sie ab Seite 15 Hinweise zum Datenschutz.