Besondere Personengruppen

zuletzt geändert am 18.02.2016

Für die Befragung von zwei Personengruppen sind weitere Aspekte zu beachten.

Noch nicht überarbeitet.

Wir sind dabei, unsere Seiten im Hinblick auf die neuen Rechtsgrundlagen (EU-DSGVO und BayDSG) zu überarbeiten.

Inhaltlich können Sie sich an den meisten Seiten jedoch weiterhin orientieren.

Für die Lehrevaluation gibt es mit Art. 10 des Bayerischen Hochschulgesetzes eine rechtliche Grundlage für die Erhebung personenbezogener Daten, wenn es bei unseren Hiweisen zusätzliche bzw. abweichende Erläuterungen für die Lehrevaluation gibt, werden diese gesondert gekennzeichnet ausgewiesen.

Minderjährige

Wenn in einer Umfrage Minderjährige befragt werden sollen und die Umfrageteilnahme freiwillig ist, so kann das Einverständnis nicht direkt bzw. nicht ausschließlich beim Minderjährigen eingeholt werden. Die gängige Praxis ist die folgende:

  • Bei Minderjährigen bis 14 Jahre ist das Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten einzuholen.
  • Ab dem 14. Geburtstag ist zusätzlich das Einverständnis des Minderjährigen einzuholen.

Beschäftigte der TUM

Sollen Beschäftigte der TUM nicht anonym befragt werden, so ist der Personalrat des jeweiligen Standorts bzw. der Gesamtpersonalrat vorab mit einzubeziehen.

Eine Einbeziehung des Personalrats für die Lehrevalution ist nicht notwendig, solange sich die Befragung auf die in der Lehre beschäftigten Personen beschränkt.